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Ein Eintrittspreis für die Schweiz: Der Bundesrat vollzieht eine Kehrtwende bei der Zuwanderungsabgabe

Ein Eintrittspreis für die Schweiz: Der Bundesrat vollzieht eine Kehrtwende bei der Zuwanderungsabgabe Vor der Mammutdebatte in der Herbstsession um die Bilateralen III machen Parlamentarier Druck auf die Landesregierung für die Einführung einer Abgabe für Arbeitssuchende aus dem Ausland. Die Wirtschaft lehnt das Instrument ab. Wie man es dreht und wendet, die Zuwanderung ist die grosse Streitfrage bei den neuen bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union. Nun hat der Bundesrat bei dem Thema eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen. Die Landesregierung beantragt die Annahme zweier Motionen für eine Zuwanderungsabgabe. Eingereicht haben sie der Freisinnige Andrea Caroni und die Mitte-Ständerätin Heidi Z’Graggen. Würde eine solche Abgabe eingeführt, müssten Arbeitnehmer aus dem Ausland künftig eine Art Eintrittspreis bezahlen, um in der Schweiz arbeiten zu können. Der Vorschlag von Caroni sieht vor, dass die Abgabe für Personen aus Drittstaaten gilt. Für Zuwanderer aus dem EU- und dem Efta-Raum soll sie im Rahmen der vom Bundesrat vorgesehenen Schutzklausel geprüft werden. Noch vor zwei Jahren hatte der Bundesrat einen ersten Vorstoss von Caroni zum Thema abgelehnt. Er begründete seine Haltung mit den hohen rechtlichen Hürden. Ein solches Instrument würde den Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der Efta widersprechen. «Da die Schweiz von der Zuwanderung profitiert, sind solche Abgaben aus wirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert», schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Geld für die Krankenkassenprämien Die Bedenken haben sich nicht in Luft aufgelöst. Im Mai hat der Bundesrat nach wie vor diverse rechtliche und praktische Herausforderungen für die Einführung einer solchen Abgabe skizziert. Laut dem zuständigen Justizdepartement wird sich der Bundesrat in der Herbstsession zu den geplanten Vorhaben rund um die Zuwanderungsabgabe äussern. Der Ständerat hat für die neuen EU-Abkommen eine dreitägige Mammutdebatte Ende September angesagt. Eine klare Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich Mitte August für die Einführung einer Abgabe für Angehörige von EU- und Efta-Staaten ausgesprochen. Dies für den Fall, dass die Schweiz bei der Zuwanderung die Schutzklausel aktiviert. Führende Aussenpolitiker des Ständerates unterstützen das Vorhaben ebenfalls. 4000 Franken pro Einwanderer? Wie hoch der Eintrittspreis für ausländische Arbeitnehmer tatsächlich sein soll, steht noch nicht fest. Der Vorschlag von Andrea Caroni sieht vor, dass Zuwanderer während einiger Jahre einen Betrag von einigen tausend Franken bezahlen müssen. «Erwachsene Familienangehörige zahlen die Hälfte, minderjährige Kinder sind von der Abgabe ausgenommen», sagt Caroni. In seinem Bericht geht der Bundesrat grundsätzlich von einem möglichen Betrag von 4000 Franken pro Person und Jahr aus. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Abgabe bezahlen, lässt Caroni offen. Ökonomisch kommt es laut ihm auf das Gleiche heraus. Es werde in beiden Fällen Teil der Lohnverhandlung. Die eingenommenen Gelder sollen zum Beispiel über die Verbilligung der Krankenkassenprämien wieder zurück an die Bevölkerung fliessen. Caroni schwebt ein ähnliches Instrument vor wie bei der CO2-Lenkungsabgabe: «Es geht darum, die Gewinne aus der Zuwanderung mit denen zu teilen, die die Lasten dafür tragen», sagt der Ausserrhoder Ständerat. Die Wirtschaft lehnt eine solche Abgabe ab. «Wird sie bei den Unternehmen erhoben, würde sie die Beschäftigung ausgerechnet in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zusätzlich verteuern», schreibt der Arbeitgeberverband auf Anfrage der NZZ. Die Auswirkungen einer solchen Massnahme lassen sich laut dem Verband momentan aber noch nicht abschätzen. Diese hingen davon ab, wie die Massnahmen konkret ausgestaltet würden. Caroni will mit der Abgabe Unternehmen dazu bringen, engagierter im Inland zu rekrutieren. Klar ist für ihn aber auch: Mit der Abgabe setzt der Staat keine fixe Obergrenze für die Zuwanderung. Prinzipiell könne zum Arbeiten in die Schweiz kommen, wer wolle. Er müsse einfach einen Eintrittspreis entrichten. «Das würde die Zuwanderung statt über Verbote via Anreize dämpfen», sagt er. Die Abgabe wird an Bedingungen geknüpft Die rechtlichen Hürden für die Abgabe lassen sich laut Caroni gut meistern. Die Zuwanderung aus der EU sei über die Schutzklausel geregelt. Die Abgabe würde nur dann fällig, wenn diese auch aktiviert werde. Bei Personen aus Drittstaaten sei die Schweiz rechtlich sowieso weitgehend frei, wie sie die Zuwanderung steuern wolle. Der Bundesrat knüpft die Einführung einer Zuwanderungsabgabe an gewisse Bedingungen. Dazu gehört, dass sie mit der Schutzklausel in den neuen EU-Abkommen abgestimmt ist, wie er in seinem Bericht schreibt. Ausserdem müsse der Eintrittspreis für die Schweiz als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden. Avenir Suisse begrüsst den Meinungsumschwung des Bundesrates. «Will die Schweiz die Zuwanderung stärker steuern, ist eine preisbasierte Lösung klar vorzuziehen», schreibt die liberale Denkfabrik auf Anfrage. Ein bürokratisches Kontingentsystem wäre aus Sicht von Avenir Suisse die denkbar schlechteste Lösung, um Zuwanderung zu steuern. Wie stark die Abgabe tatsächlich wirken würde, ist allerdings fraglich. Die Zuwanderung aus Drittstaaten wird bereits heute sehr stark durch Kontingente gesteuert. Eine weitere Abgabe würde laut Avenir Suisse vor allem die Rekrutierung von hochqualifizierten Fachkräften verteuern, welche die Schweiz braucht. Bei der Zuwanderung aus der EU und den Efta-Staaten setzt das Freizügigkeitsabkommen den Plänen der Parlamentarier dagegen enge Grenzen. Für diese Personengruppe kommt eine Zuwanderungsabgabe gemäss der Denkfabrik momentan nur bei der Aktivierung der Schutzklausel in Betracht.

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